Information für Mieterinnen und Mieter

Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter nutzt KÜMMERER, um Anliegen rund um das Haus entgegenzunehmen und Handwerker zu organisieren. Wenn Sie die Rufnummer Ihres Hauses anrufen, antwortet zuerst eine KI-Assistentin. Das sagt sie Ihnen auch selbst, gleich im ersten Satz.

Sie sprechen mit einer KI – und können das jederzeit beenden

Sie können jederzeit sagen, dass Sie mit einem Menschen sprechen möchten – begründen müssen Sie das nicht. Ihr Anliegen geht dann sofort an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter weiter, mit der Bitte, sich bei Ihnen zu melden.

Ihr Gespräch wird nicht aufgezeichnet

Es wird keine Tonaufnahme gemacht. Damit sich die Assistenz nach dem Anruf um Ihr Anliegen kümmern kann, wird das Gesprochene in Text umgewandelt und ausgewertet. Nach der Auswertung veranlassen wir automatisch die Löschung dieses Textes beim Sprachdienstleister; er wird nicht in Ihre Vorgangsakte übernommen. Dort steht am Ende nur, worum es ging und was daraufhin passiert ist – zum Beispiel: „Meldung eingegangen: Heizung Wohnung 7“, „Handwerker kontaktiert“, „Termin vereinbart“.

Welche Daten gespeichert werden

Fotos, die Sie freiwillig schicken (z.B. von einem Wasserfleck), werden beim Nachrichtendienstleister gespeichert und mit dem beauftragten Handwerker geteilt, soweit das für die Reparatur nötig ist. Vor einer Weiterleitung wird das Bild automatisiert darauf geprüft, dass es keine offensichtlich unzulässigen Inhalte enthält; besteht es diese Prüfung nicht, wird es nicht weitergeleitet. Spätestens 90 Tage nach Empfang werden die Dateien dort automatisch gelöscht.

Warum wir das dürfen

Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, das Haus instand zu halten, und Sie haben ein Interesse daran, dass Ihre Meldung ankommt und bearbeitet wird. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO (Durchführung des Mietverhältnisses und berechtigtes Interesse an einer nachvollziehbaren Bearbeitung).

Wie lange

Ein abgeschlossener Vorgang wird automatisch und vollständig gelöscht – drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem er zuletzt bearbeitet wurde, plus drei Monate. Die Frist folgt der regelmäßigen Verjährung (§§ 195, 199 BGB), die ebenfalls erst zum Jahresende beginnt – so lange kann es auch in Ihrem Interesse sein, belegen zu können, wann Sie etwas gemeldet haben.

Wer die Daten außer uns sieht

Der von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter beauftragte Handwerker erfährt, was zu tun ist und wie er Sie für einen Termin erreicht. Technisch setzen wir Dienstleister ein, die den Anruf und den Nachrichtenversand möglich machen; sie sind einzeln in unserer Datenschutzerklärung aufgeführt. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht für Werbung genutzt.

Ihre Rechte

Sie können Auskunft darüber verlangen, was über Sie gespeichert ist (Art. 15 DSGVO), Falsches berichtigen lassen (Art. 16), Löschung verlangen (Art. 17), die Verarbeitung einschränken lassen (Art. 18) und der Verarbeitung widersprechen (Art. 21). Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.

An wen Sie sich wenden: Verantwortlich für Ihre Daten ist Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter – KÜMMERER verarbeitet sie nur in deren Auftrag. Richten Sie Ihre Anfrage deshalb bitte dorthin. Sie können sich aber auch an uns wenden (datenschutz@kuemmerer-ki.de); wir leiten Ihre Anfrage dann unverzüglich weiter und unterstützen bei der Beantwortung.

Im Notfall: nicht auf die Assistenz warten

Wenn jemand in Gefahr ist – Feuer, Rauch, Gasgeruch, Verletzte – rufen Sie bitte sofort selbst die 112 an (bei Einbruch oder Gewalt die 110), und nicht zuerst hier. Die Assistenz nimmt Ihre Meldung entgegen und gibt sie weiter, aber sie wählt keinen Notruf für Sie – das darf und kann sie nicht. Die Leitstelle fragt sofort zurück: wo genau, riecht es nach Gas, ist jemand verletzt. Das kann nur beantworten, wer vor Ort ist – also Sie.

Bei einem dringenden Schaden ohne Gefahr für Menschen – etwa einem Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall – ist die 112 nicht der richtige Weg. Melden Sie es hier; die Assistenz nennt Ihnen den zuständigen Notdienst, sagt Ihnen, was Sie sofort selbst tun können (etwa den Hauptwasserhahn zudrehen), und informiert gleichzeitig Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.

Auch technisch kann sie einmal ausfallen. Verlassen Sie sich in einer echten Gefahrenlage deshalb nie allein auf diesen Weg.

Sie müssen KÜMMERER nicht nutzen

Wenn Sie Ihr Anliegen lieber unmittelbar Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter mitteilen möchten, können Sie das selbstverständlich weiterhin tun. Die Rufnummer ist ein zusätzlicher Weg, kein vorgeschriebener.

← Zur Startseite